
Die Lautstärke Ihrer Wärmepumpe hängt stark vom Standort ab: Freistehend platziert erzeugt sie deutlich weniger Lärm als an einer Wand oder in einer Hausecke. Wir berechnen die Emissionen nach der seit November 2024 geltenden Methode und wählen Standort und Gerät so, dass die Planungswerte auch nachts sicher eingehalten werden.
Elektroheizungen müssen im Kanton Zürich bis spätestens 2030 ersetzt werden, Neubauten dürfen gar nicht mehr fossil beheizt werden. Wir zeigen Ihnen frühzeitig, was das für Ihre Liegenschaft bedeutet, und planen den Ersatz so, dass Sie die Frist entspannt einhalten.
Vom Glattal über die Stadt Zürich bis ins Zürcher Oberland: Wir sind im ganzen Kanton unterwegs – für Beratung, Installation und Wartung, ohne lange Anfahrtswege.
Der Kanton Zürich verfolgt ein klares Ziel: Bis 2050 sinkt der CO2-Ausstoss auf 2,2 Tonnen pro Kopf und Jahr, Neubauten dürfen für Heizung, Warmwasser und Lüftung schon heute keine fossilen Brennstoffe mehr nutzen. Beim Ersatz einer bestehenden Heizung hat erneuerbare Energie Vorrang, sofern sie technisch möglich ist und die Lebenszykluskosten dadurch höchstens 5 % gegenüber einer herkömmlichen Lösung steigen. Ist das nicht zumutbar, darf der nicht erneuerbare Anteil höchstens 90 % des massgebenden Bedarfs betragen. Für bestehende Elektroheizungen und Elektroboiler gilt zudem eine klare Frist: Sie müssen bis 2030 ersetzt werden. In begründeten Härtefällen ist sogar ein Aufschub von bis zu drei Jahren möglich. Wir prüfen frühzeitig, was diese Vorgaben für Ihre Liegenschaft bedeutet, und planen den Ersatz ohne Zeitdruck.
Der Kanton Zürich fördert gezielt innovative Pilotprojekte mit Staatsbeiträgen von 10 bis 50 % der anrechenbaren Kosten sowie Massnahmen zur energetischen Optimierung, etwa als Pauschale pro Quadratmeter Energiebezugsfläche oder pro installiertem kW. Auch eine geförderte Energieberatung, zum Beispiel ein GEAK, ist möglich. Zusätzlich können einzelne Gemeinden eigene Förderfonds für erneuerbare Energien führen – wir prüfen das für Ihren Wohnort mit ab. Das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn beim AWEL eingereicht werden. Wir übernehmen die vollständige Antragstellung für Sie.
Zwischen dem dicht besiedelten Glattal, der Stadt Zürich und den ruhigeren Lagen im Zürcher Oberland oder Knonaueramt könnten die Anforderungen an eine Wärmepumpe kaum unterschiedlicher sein. In dicht bebauten Quartieren mit wenig Abstand zur Nachbarschaft achten wir besonders auf die Standortwahl – freistehend platziert ist eine Anlage spürbar leiser als an einer Wand oder in einer Hausecke. Bei historischen Altstadthäusern in Zürich oder Winterthur oder anderen schützenswerten Bauten kann die Behörde die energetischen Anforderungen zudem individuell anpassen. Auch für beheizte Pools und Aussenanlagen kennen wir die geltenden Regeln, etwa die Pflicht zur Abdeckung gegen Wärmeverluste.
Ein Auszug der Orte im Kanton Zürich, in denen wir regelmässig im Einsatz sind.






Füllen Sie einfach das Formular aus – wir melden uns innerhalb kurzer Zeit persönlich und unverbindlich bei Ihnen zurück. Erreichbar sind wir von Montag bis Freitag, 07:00–12:00 und 13:00–17:00 Uhr.