Wärmepumpen & Klimatechnik für den Kanton Zürich – von der Stadt bis ins Zürcher Oberland

Vom dicht besiedelten Glattal bis zu den ruhigeren Lagen im Zürcher Oberland: Wir kennen das Zürcher Energiegesetz, die detaillierten Lärmschutzvorgaben für Wärmepumpen und die Frist für den Ersatz von Elektroheizungen. Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose, unverbindliche Beratung.

Wärmepumpe vor Einfamilienhaus im Kanton Zürich

Lärmschutz bis ins Detail geplant

Die Lautstärke Ihrer Wärmepumpe hängt stark vom Standort ab: Freistehend platziert erzeugt sie deutlich weniger Lärm als an einer Wand oder in einer Hausecke. Wir berechnen die Emissionen nach der seit November 2024 geltenden Methode und wählen Standort und Gerät so, dass die Planungswerte auch nachts sicher eingehalten werden.

Klare Fristen, klare Planung

Elektroheizungen müssen im Kanton Zürich bis spätestens 2030 ersetzt werden, Neubauten dürfen gar nicht mehr fossil beheizt werden. Wir zeigen Ihnen frühzeitig, was das für Ihre Liegenschaft bedeutet, und planen den Ersatz so, dass Sie die Frist entspannt einhalten.

Vor Ort im ganzen Kanton

Vom Glattal über die Stadt Zürich bis ins Zürcher Oberland: Wir sind im ganzen Kanton unterwegs – für Beratung, Installation und Wartung, ohne lange Anfahrtswege.

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Kantonale Energievorschriften im Blick

Der Kanton Zürich verfolgt ein klares Ziel: Bis 2050 sinkt der CO2-Ausstoss auf 2,2 Tonnen pro Kopf und Jahr, Neubauten dürfen für Heizung, Warmwasser und Lüftung schon heute keine fossilen Brennstoffe mehr nutzen. Beim Ersatz einer bestehenden Heizung hat erneuerbare Energie Vorrang, sofern sie technisch möglich ist und die Lebenszykluskosten dadurch höchstens 5 % gegenüber einer herkömmlichen Lösung steigen. Ist das nicht zumutbar, darf der nicht erneuerbare Anteil höchstens 90 % des massgebenden Bedarfs betragen. Für bestehende Elektroheizungen und Elektroboiler gilt zudem eine klare Frist: Sie müssen bis 2030 ersetzt werden. In begründeten Härtefällen ist sogar ein Aufschub von bis zu drei Jahren möglich. Wir prüfen frühzeitig, was diese Vorgaben für Ihre Liegenschaft bedeutet, und planen den Ersatz ohne Zeitdruck.

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Fördergelder und Unterstützung

Der Kanton Zürich fördert gezielt innovative Pilotprojekte mit Staatsbeiträgen von 10 bis 50 % der anrechenbaren Kosten sowie Massnahmen zur energetischen Optimierung, etwa als Pauschale pro Quadratmeter Energiebezugsfläche oder pro installiertem kW. Auch eine geförderte Energieberatung, zum Beispiel ein GEAK, ist möglich. Zusätzlich können einzelne Gemeinden eigene Förderfonds für erneuerbare Energien führen – wir prüfen das für Ihren Wohnort mit ab. Das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn beim AWEL eingereicht werden. Wir übernehmen die vollständige Antragstellung für Sie.

03

Massgeschneiderte Lösungen für den Kanton Zürich

Zwischen dem dicht besiedelten Glattal, der Stadt Zürich und den ruhigeren Lagen im Zürcher Oberland oder Knonaueramt könnten die Anforderungen an eine Wärmepumpe kaum unterschiedlicher sein. In dicht bebauten Quartieren mit wenig Abstand zur Nachbarschaft achten wir besonders auf die Standortwahl – freistehend platziert ist eine Anlage spürbar leiser als an einer Wand oder in einer Hausecke. Bei historischen Altstadthäusern in Zürich oder Winterthur oder anderen schützenswerten Bauten kann die Behörde die energetischen Anforderungen zudem individuell anpassen. Auch für beheizte Pools und Aussenanlagen kennen wir die geltenden Regeln, etwa die Pflicht zur Abdeckung gegen Wärmeverluste.

Wir sind in diesen Gemeinden für Sie da

Ein Auszug der Orte im Kanton Zürich, in denen wir regelmässig im Einsatz sind.

  • Zürich
  • Winterthur
  • Uster
  • Dübendorf
  • Dietikon
  • Wetzikon
  • Wallisellen
  • Horgen
  • Kloten
  • Bülach
  • Opfikon
  • Wädenswil
  • Regensdorf
  • Illnau-Effretikon
  • Volketswil

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Häufig gestellte Fragen zum Kanton Zürich

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Wärmepumpen, Lärmschutz und Fördergelder im Kanton Zürich.

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