
Der Kanton Zug gehört zu den grosszügigsten Förderkantonen der Schweiz: Für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe gibt es CHF 8'500.– pauschal, für eine Erdsonden- oder Wasser-Wärmepumpe CHF 20'000.–, jeweils zuzüglich eines leistungsabhängigen Beitrags bei grösseren Anlagen. Wir prüfen für Sie, welcher Beitrag zu Ihrem Projekt passt, und übernehmen die Antragstellung vor Baubeginn.
Auch ohne eigene kantonale Grenzwerte gilt in Zug der allgemeine Schweizer Branchenstandard: Planungswerte nach Lärmschutzverordnung, abhängig von der Empfindlichkeitsstufe Ihrer Zone. Wir wählen Standort und Gerät so, dass die Vorgaben zuverlässig eingehalten werden.
Für die Aussenaufstellung Ihrer Wärmepumpe als Kleinbaute gilt im Kanton Zug ein Grenzabstand von mindestens 2 Metern. Wir planen den Standort so, dass Ihre Anlage diese Vorgabe einhält und trotzdem optimal platziert ist.
Der Kanton Zug fördert den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch erneuerbare Systeme besonders konsequent – meist vorausgesetzt, die bisherige Heizung war mindestens fünf Jahre in Betrieb. Als Nachweis genügt ein GEAK Plus, eine Minergie-Zertifizierung oder eine Leistungsgarantie von EnergieSchweiz; ist kein GEAK Plus möglich, akzeptieren wir auch eine Gebäudeanalyse nach BFE-Pflichtenheft. Bei geschützten Bauten gilt zudem ein erleichterter Dämmwert, wenn das Amt für Denkmalpflege die Unverhältnismässigkeit der Standardanforderung bestätigt. Wir prüfen frühzeitig, welcher Nachweis für Ihre Liegenschaft am einfachsten zu erbringen ist.
Der Kanton Zug gehört zu den grosszügigsten Förderkantonen der Schweiz: Für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 30 kW gibt es CHF 8'500.– pauschal, darüber CHF 4'000.– plus CHF 150.– pro kW. Für eine Erdsonden- oder Wasser-Wärmepumpe sind es CHF 20'000.– pauschal, bei grossen Anlagen über 500 kW sogar CHF 120'000.– plus CHF 200.– pro kW. Auch der Ersatz einer alten Einzelofenheizung durch ein neues Wärmeverteilsystem wird mit CHF 15'000.– pauschal unterstützt, und ein GEAK Plus mit zusätzlichen CHF 1'500.–. Das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden – bei Erdsonden gilt bereits der Bohrbeginn als Baubeginn. Wir übernehmen die vollständige Antragstellung für Sie.
Rund um den Zugersee, in den Hügeln des Zugerbergs oder im ruhigeren Ägerital: Die Anforderungen an eine Wärmepumpe unterscheiden sich im Kanton Zug je nach Lage. In Gebieten mit erhöhter Naturgefahr ist mit dem Baugesuch ein Nachweis über Schutzmassnahmen einzureichen; in Gebieten mit erheblicher Gefährdung gilt grundsätzlich ein Bauverbot. Für die Aussenaufstellung als Kleinbaute gilt ein Grenzabstand von mindestens 2 Metern, vorspringende Gebäudeteile dürfen die Fassadenflucht um höchstens 1,5 Meter überschreiten. Wir berücksichtigen diese Vorgaben von Anfang an bei der Standortwahl.
Ein Auszug der Orte im Kanton Zug, in denen wir regelmässig im Einsatz sind.






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