Wärmepumpen & Klimatechnik für den Kanton Zug – rund um den Zugersee

Ob am Ufer des Zugersees, in Baar oder im Ägerital: Wir kennen die grosszügigen kantonalen Förderbeiträge für Wärmepumpen, die Lärmschutzvorgaben und die baurechtlichen Vorschriften für Ihre Anlage. Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose, unverbindliche Beratung.

Wärmepumpe und Klimaanlage vor Einfamilienhaus am Zugersee, Kanton Zug

Bis zu CHF 20'000.– Förderbeitrag für Ihre Wärmepumpe

Der Kanton Zug gehört zu den grosszügigsten Förderkantonen der Schweiz: Für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe gibt es CHF 8'500.– pauschal, für eine Erdsonden- oder Wasser-Wärmepumpe CHF 20'000.–, jeweils zuzüglich eines leistungsabhängigen Beitrags bei grösseren Anlagen. Wir prüfen für Sie, welcher Beitrag zu Ihrem Projekt passt, und übernehmen die Antragstellung vor Baubeginn.

Lärmschutz nach anerkanntem Standard

Auch ohne eigene kantonale Grenzwerte gilt in Zug der allgemeine Schweizer Branchenstandard: Planungswerte nach Lärmschutzverordnung, abhängig von der Empfindlichkeitsstufe Ihrer Zone. Wir wählen Standort und Gerät so, dass die Vorgaben zuverlässig eingehalten werden.

Platzierung mit dem nötigen Abstand

Für die Aussenaufstellung Ihrer Wärmepumpe als Kleinbaute gilt im Kanton Zug ein Grenzabstand von mindestens 2 Metern. Wir planen den Standort so, dass Ihre Anlage diese Vorgabe einhält und trotzdem optimal platziert ist.

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Kantonale Energievorschriften im Blick

Der Kanton Zug fördert den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch erneuerbare Systeme besonders konsequent – meist vorausgesetzt, die bisherige Heizung war mindestens fünf Jahre in Betrieb. Als Nachweis genügt ein GEAK Plus, eine Minergie-Zertifizierung oder eine Leistungsgarantie von EnergieSchweiz; ist kein GEAK Plus möglich, akzeptieren wir auch eine Gebäudeanalyse nach BFE-Pflichtenheft. Bei geschützten Bauten gilt zudem ein erleichterter Dämmwert, wenn das Amt für Denkmalpflege die Unverhältnismässigkeit der Standardanforderung bestätigt. Wir prüfen frühzeitig, welcher Nachweis für Ihre Liegenschaft am einfachsten zu erbringen ist.

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Fördergelder optimal nutzen

Der Kanton Zug gehört zu den grosszügigsten Förderkantonen der Schweiz: Für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 30 kW gibt es CHF 8'500.– pauschal, darüber CHF 4'000.– plus CHF 150.– pro kW. Für eine Erdsonden- oder Wasser-Wärmepumpe sind es CHF 20'000.– pauschal, bei grossen Anlagen über 500 kW sogar CHF 120'000.– plus CHF 200.– pro kW. Auch der Ersatz einer alten Einzelofenheizung durch ein neues Wärmeverteilsystem wird mit CHF 15'000.– pauschal unterstützt, und ein GEAK Plus mit zusätzlichen CHF 1'500.–. Das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden – bei Erdsonden gilt bereits der Bohrbeginn als Baubeginn. Wir übernehmen die vollständige Antragstellung für Sie.

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Massgeschneiderte Lösungen für den Kanton Zug

Rund um den Zugersee, in den Hügeln des Zugerbergs oder im ruhigeren Ägerital: Die Anforderungen an eine Wärmepumpe unterscheiden sich im Kanton Zug je nach Lage. In Gebieten mit erhöhter Naturgefahr ist mit dem Baugesuch ein Nachweis über Schutzmassnahmen einzureichen; in Gebieten mit erheblicher Gefährdung gilt grundsätzlich ein Bauverbot. Für die Aussenaufstellung als Kleinbaute gilt ein Grenzabstand von mindestens 2 Metern, vorspringende Gebäudeteile dürfen die Fassadenflucht um höchstens 1,5 Meter überschreiten. Wir berücksichtigen diese Vorgaben von Anfang an bei der Standortwahl.

Wir sind in diesen Gemeinden für Sie da

Ein Auszug der Orte im Kanton Zug, in denen wir regelmässig im Einsatz sind.

  • Zug
  • Baar
  • Cham
  • Steinhausen
  • Risch-Rotkreuz
  • Hünenberg
  • Unterägeri

Marken, auf die wir vertrauen

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Häufig gestellte Fragen zum Kanton Zug

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Fördergelder, Lärmschutz und Bauvorschriften für Wärmepumpen im Kanton Zug.

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