Wärmepumpen & Klimatechnik für den Kanton Thurgau – vom Bodensee bis ins Hügelland

Ob am Bodensee, in Frauenfeld oder im sanften Hügelland des Thurgaus: Wir kennen die steigenden Anforderungen an erneuerbare Energie beim Heizungsersatz, die Frist für den Ersatz von Elektroheizungen und die Lärmschutzvorgaben bis ins Detail. Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose, unverbindliche Beratung.

Wärmepumpe am Einfamilienhaus im Kanton Thurgau, Bodensee im Hintergrund

Steigende Anforderungen, frühzeitig geplant

Beim Ersatz einer Heizung in Gebäuden mit hohem Energieverbrauch steigt der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energie schrittweise: mindestens 15 % seit 2025, ab 2030 sogar 20 %. Wir planen Ihre neue Anlage so, dass sie auch die künftigen Anforderungen sicher erfüllt.

Klare Frist bis 2035

Bestehende elektrische Widerstandsheizungen mit Wasserverteilsystem sowie zentrale Elektroboiler müssen im Kanton Thurgau bis Ende 2035 ersetzt werden. Wir zeigen Ihnen frühzeitig, welche Lösung für Ihre Liegenschaft infrage kommt.

Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Gebäude mit hoher Personenbelegung müssen über eine mechanische Lüftungsanlage mit mindestens 70 % Wärmerückgewinnung verfügen. Wir planen und installieren Lüftungslösungen, die diese Anforderung zuverlässig erfüllen.

01

Kantonale Energievorschriften im Blick

Der Kanton Thurgau erhöht die Anforderungen an erneuerbare Energie beim Heizungsersatz schrittweise: Seit 2025 gilt ein Mindestanteil von 15 %, ab 2030 steigt er auf 20 %. Neue elektrische Widerstandsheizungen sind als Hauptheizung nicht mehr zulässig, bestehende Anlagen mit Wasserverteilsystem sowie zentrale Elektroboiler müssen bis Ende 2035 ersetzt werden. Ausnahmen sind bei zwingenden technischen oder denkmalpflegerischen Gründen sowie bei unverhältnismässigen Kosten möglich. Wir prüfen frühzeitig, welche dieser Vorgaben für Ihre Liegenschaft gelten, und planen den Ersatz ohne Zeitdruck.

02

Fördergelder optimal nutzen

Der Kanton Thurgau unterhält einen Energiefonds mit einer jährlichen Fördersumme von mindestens CHF 12 Millionen – für sparsame Energienutzung, erneuerbare Energien und Beratung. Das Amt für Energie kann pro Gesuch bis zu CHF 150'000.– zusichern, grössere Beiträge entscheidet das Departement. Die konkreten Ansätze pro kW oder Quadratmeter für Ihr Projekt legt das separate Förderprogramm fest. Wir prüfen für Sie, welche Beiträge aktuell gelten, und übernehmen die Gesuchstellung vor Baubeginn.

03

Massgeschneiderte Lösungen für den Kanton Thurgau

Zwischen dem milden Klima am Bodensee, den sanften Hügeln im Mostindien und den ländlicheren Lagen im Kanton Thurgau gibt es spürbare Unterschiede in der Bausubstanz. Bei Gebäuden mit hoher Personenbelegung – etwa Büros oder Schulen – ist eine mechanische Lüftung mit mindestens 70 % Wärmerückgewinnung Pflicht; wir planen sie so, dass sie effizient und zuverlässig arbeitet. Auch für beheizte Freiluftbäder kennen wir die geltenden Regeln: Elektrische Wärmepumpen sind nur mit einer Abdeckung der Wasserfläche zulässig. Bei denkmalpflegerisch wertvollen Bauten prüfen wir zudem, ob und welche Ausnahmen von den energetischen Standards möglich sind.

Wir sind in diesen Gemeinden für Sie da

Ein Auszug der Orte im Kanton Thurgau, in denen wir regelmässig im Einsatz sind.

  • Frauenfeld
  • Kreuzlingen
  • Arbon
  • Amriswil
  • Weinfelden
  • Romanshorn
  • Münchwilen

Marken, auf die wir vertrauen

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Häufig gestellte Fragen zum Kanton Thurgau

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Wärmepumpen, Lärmschutz und Fördergelder im Kanton Thurgau.

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