
Der Kanton Schaffhausen fördert den Ersatz Ihrer Heizung mit einem einmaligen Investitionsbeitrag – für eine Sole/Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus etwa Fr. 10'000.–, für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe Fr. 3'000.–, jeweils zuzüglich eines leistungsabhängigen Zuschlags ab 20 kW. Wir prüfen für Sie, welcher Beitrag zu Ihrem Projekt passt, und reichen das Gesuch rechtzeitig vor Installationsbeginn ein.
Auch baubewilligungsfreie Wärmepumpen müssen im Kanton Schaffhausen mindestens 30 Tage vor Baubeginn bei der Gemeinde gemeldet werden. Wir bereiten das Meldeformular und alle nötigen Unterlagen frühzeitig vor, damit Ihr Projekt pünktlich starten kann.
Eine freistehende Aussenwärmepumpe ist deutlich leiser als eine in einer Hausecke – der Unterschied kann bis zu 6 Dezibel betragen. Wir wählen den Standort so, dass nicht nur die Nachbarschaft, sondern auch Ihre eigenen Schlaf- und Wohnräume vor dem Betriebsgeräusch geschützt sind.
Auch wenn eine Wärmepumpe im Kanton Schaffhausen keine Baubewilligung braucht, besteht eine strikte Meldepflicht: Das Meldeformular muss mindestens 30 Tage vor Baubeginn im Doppel eingereicht werden, zusammen mit dem Lärmschutznachweis – bei Erdsonden-Anlagen zusätzlich mit einem gewässerschutzrechtlichen Gesuch. Die Behörde prüft dabei insbesondere das Vorsorgeprinzip bei aussen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpen; massgebend ist seit November 2024 der Schallleistungspegel bei 2 °C Aussentemperatur. Wir bereiten alle nötigen Nachweise und Unterlagen frühzeitig vor, damit Ihr Projekt fristgerecht gemeldet werden kann.
Der Kanton Schaffhausen fördert den Ersatz einer fossilen oder elektrischen Widerstandsheizung mit klar definierten Beiträgen: für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus Fr. 3'000.– einmalig, für eine Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe Fr. 10'000.–, jeweils zuzüglich Fr. 200.– beziehungsweise Fr. 300.– pro kW ab einer Leistung von 20 kW. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern ist eine eigene Solarstromanlage Voraussetzung für die Förderung. Auch Häuser mit alter dezentraler Elektroheizung ohne Wärmeverteilsystem sind förderberechtigt – hier gilt ein Pauschalbetrag von Fr. 15'000.–. Das Gesuch muss zwingend vor Installationsbeginn eingereicht werden; wir übernehmen die vollständige Antragstellung für Sie.
Vom historischen Stadtkern rund um den Rheinfall bis zu den ländlicheren Lagen im Klettgau: Wir kennen die unterschiedlichen Anforderungen im ganzen Kanton Schaffhausen. Für alle Aufenthaltsräume gilt zudem eine Pflicht zu ausreichender Belüftung, Wärmedämmung und Feuchteschutz – hier spielt eine gut geplante Lüftungsanlage direkt mit hinein. Auch für kleine Rebhütten im Klettgau ausserhalb der Bauzone kennen wir die geltenden Sonderregeln. Für private Pool-Wärmepumpen im Freien gilt zudem: Nachtbetrieb ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, und wir berücksichtigen bei der Standortwahl auch Sitzplätze und Terrassen der Nachbarschaft.
Ein Auszug der Orte im Kanton Schaffhausen, in denen wir regelmässig im Einsatz sind.






Füllen Sie einfach das Formular aus – wir melden uns innerhalb kurzer Zeit persönlich und unverbindlich bei Ihnen zurück. Erreichbar sind wir von Montag bis Freitag, 07:00–12:00 und 13:00–17:00 Uhr.