
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen gelten lärmrechtlich meist als unproblematisch, da praktisch keine Aussenlärmemissionen entstehen. Luft/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen erfordern dagegen immer eine Beurteilung. Wir beraten Sie, welches System für Ihr Grundstück sinnvoll ist.
Rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen dürfen weiterbestehen und zeitgemäss erneuert werden, ohne automatisch an neue Vorschriften angepasst werden zu müssen. Wir zeigen Ihnen trotzdem gerne, wie sich Ihre Heizung sinnvoll und zukunftssicher modernisieren lässt.
Auch als Eigentümerin oder Eigentümer eines Einfamilienhauses müssen Sie die Lärmgrenzwerte am eigenen Gebäude einhalten. Wir wählen den Standort deshalb auch mit Blick auf die Fenster Ihrer eigenen Schlaf- und Wohnräume.
Appenzell Innerrhoden gewährt bestehenden, rechtmässig erstellten Bauten eine weitreichende Bestandesgarantie: Sie dürfen weiterbestehen, angemessen unterhalten und zeitgemäss erneuert werden – auch ein Abbruch mit Wiederaufbau im bisherigen Umfang zählt dazu. Eine Anpassung an neue Vorschriften ist nur nötig, wenn das Gesetz dies ausdrücklich verlangt oder die öffentliche Ordnung es dringend erfordert. Baugesuche werden während 30 Tagen öffentlich aufgelegt; in Gefahrenzonen braucht es zusätzlich die Zustimmung des Bau- und Umweltdepartements. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren, unabhängig davon, ob Ihr Grundstück im inneren Landesteil oder im eigenständig verwalteten Bezirk Oberegg liegt.
Bei der Lärmbeurteilung Ihrer Wärmepumpe kommt es stark auf den Anlagentyp an: Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen gelten meist als unproblematisch, Luft/Wasser- und Luft/Luft-Anlagen erfordern dagegen immer eine Beurteilung nach der seit November 2024 geltenden Methode. Der Standort spielt dabei eine grosse Rolle: Freistehend platziert ist eine Anlage deutlich leiser als an einer Wand oder in einer Hausecke. Reicht das nicht, helfen weitere Massnahmen – von schallabsorbierenden Schächten bis zu einem reduzierten Nachtbetrieb ohne elektrischen Heizeinsatz. Wir erstellen den nötigen Nachweis über das offizielle FWS-Tool und wählen Gerät und Standort so, dass die Vorgaben sicher eingehalten werden.
Vom Dorfkern von Appenzell mit seinem geschützten Ortsbild über Gonten bis in die Weiler- und Streusiedlungen im Alpsteingebiet: Die Anforderungen an eine Wärmepumpe unterscheiden sich im Kanton Appenzell Innerrhoden stark nach Lage. In Kernzonen muss sich jede bauliche Massnahme in den Charakter des Ortskerns einfügen, in ausgewiesenen Gefahrenzonen sind neue Bauten teils gar nicht zulässig. Für Weilerzonen gelten zudem eigene Regeln für Erweiterungen bestehender Bauten. Wir kennen diese lokalen Besonderheiten und wählen Standort und Ausführung entsprechend.
Ein Auszug der Orte im Kanton Appenzell Innerrhoden, in denen wir regelmässig im Einsatz sind.






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