
Im Kanton St. Gallen braucht eine Wärmepumpe in der Regel eine Baubewilligung der Gemeinde – ob Meldeverfahren oder ordentliches Verfahren möglich ist, hängt von Standort und Lärmschutznachweis ab. Wir klären das vor Projektstart mit Ihrer Bauverwaltung ab, damit keine Verzögerung entsteht.
Das kantonale Förderprogramm Energie unterstützt den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Wärmepumpen mit Beiträgen von bis zu 50 % der Investitionskosten. Wir prüfen für Sie, ob sich kantonale und kommunale Programme kombinieren lassen, und reichen das Gesuch fristgerecht vor Baubeginn ein.
Vom Rheintal über die Stadt St. Gallen bis ins Toggenburg: Unsere Servicetechniker sind mit kurzen Anfahrtswegen unterwegs und kennen die Gemeinden vor Ort. Das heisst für Sie: schnelle Termine für Beratung, Installation und Wartung, ohne lange Wartezeiten.
Im Kanton St. Gallen ist für die meisten Wärmepumpen-Installationen eine Baubewilligung der Standortgemeinde nötig – das gilt für Aussenaufstellungen ebenso wie für Dachanlagen. Wir klären vorab, ob das vereinfachte Verfahren oder das Meldeverfahren infrage kommt, und erstellen den nötigen Lärmschutznachweis für die Abstände zur Nachbarparzelle. Bei Erdsonden übernehmen wir zusätzlich die kantonale Bewilligung beim Amt für Wasser und Energie, die in St. Gallen unabhängig von der Gewässerschutzzone immer erforderlich ist. So starten Sie ohne Formular-Chaos und ohne Baustopp wegen fehlender Unterlagen.
Das Förderprogramm Energie des Kantons St. Gallen zahlt Beiträge für den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Luft/Wasser-, Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen, in der Summe bis zu 50 % der Investitionskosten. Seit 2026 wird zusätzlich der Umbau der Wärmeverteilung gefördert, wenn eine dezentrale Elektroheizung wie ein Nachtspeicherofen ersetzt wird – Voraussetzung ist, dass sämtliche dezentralen Heizkörper im Gebäude ausgetauscht werden. Wir reichen das Gesuch vor Baubeginn bei der Energieagentur St. Gallen ein und prüfen, ob sich Ihre Gemeinde zusätzlich an den Kosten beteiligt. Das reduzierte Ihren Eigenanteil spürbar, ohne dass Sie sich durch das Merkblatt kämpfen müssen.
Ein Haus im föhnigen Rheintal braucht eine andere Auslegung als eines im schneereichen Toggenburg oder in Seenähe am Bodensee mit höherer Luftfeuchtigkeit. Wir dimensionieren Ihre Wärmepumpe oder Klimaanlage nach Höhenlage, Windexposition und Gebäudesubstanz – nicht nach Katalogwert. Gerade in den höheren Lagen des Toggenburgs legen wir Wert auf einen zuverlässigen Betrieb auch bei lang anhaltenden Kälteperioden, während wir im Rheintal die Schallabstrahlung bei Föhnsturm-Böen mitberücksichtigen. So funktioniert Ihre Anlage dort, wo Sie wohnen – nicht nur im Prospekt.
Ein Auszug der Orte im Kanton St. Gallen, in denen wir regelmässig im Einsatz sind.






Füllen Sie einfach das Formular aus – wir melden uns innerhalb kurzer Zeit persönlich und unverbindlich bei Ihnen zurück. Erreichbar sind wir von Montag bis Freitag, 07:00–12:00 und 13:00–17:00 Uhr.