
Der Kanton Schwyz fördert den Ersatz Ihrer Heizung mit einem Pauschalbeitrag plus leistungsabhängigem Zuschlag – bei Erdsonden-Wärmepumpen etwa Fr. 4'800.– plus Fr. 360.– pro kW. Auch eine GEAK-Plus-Beratung wird mit bis zu Fr. 1'500.– unterstützt. Wir prüfen für Sie, welches Modul zu Ihrem Projekt passt, und stellen das Gesuch rechtzeitig vor Baubeginn.
Luft/Wasser-Wärmepumpen unterliegen im Kanton Schwyz strengen Lärmschutzvorgaben, berechnet nach der seit November 2024 geltenden Methode. Bei Erdsonden-Wärmepumpen entfällt der Lärmschutznachweis dagegen in der Regel ganz. Wir wählen für Sie das passende System und, falls nötig, den optimalen Standort.
Neue elektrische Widerstandsheizungen sind im Kanton Schwyz nicht mehr zulässig, bestehende müssen bis 2050 ersetzt werden – das gilt auch für zentrale Elektro-Wassererwärmer. Wir zeigen Ihnen frühzeitig, welche Lösung für Ihre Liegenschaft infrage kommt.
Der Kanton Schwyz verfolgt ein klares Ziel: Bis 2050 sollen Gebäude ganz ohne fossile Brennstoffe heizen. Beim Ersatz einer bestehenden Heizung darf der nicht erneuerbare Anteil höchstens 90 % des massgebenden Bedarfs betragen – nachgewiesen etwa über eine von elf Standardlösungen, eine Minergie-Zertifizierung oder die GEAK-Klasse D. Ein reiner Brennertausch ohne Kesselersatz ist davon ausgenommen, ebenso kleinere Wohnanteile in Mischzonen. In Härtefällen oder bei geplantem Fernwärmeanschluss sind zudem befristete Übergangslösungen von bis zu drei Jahren möglich. Neue elektrische Widerstandsheizungen sind als Hauptheizung nicht mehr zulässig, bestehende Anlagen und zentrale Elektro-Wassererwärmer müssen bis 2050 ersetzt werden; Ausnahmen gelten etwa für Notheizungen oder schwer zugängliche Objekte wie Alphütten. Wir prüfen frühzeitig, welche dieser Vorgaben für Ihre Liegenschaft gelten, und planen den Ersatz ohne Zeitdruck.
Der Kanton Schwyz fördert den Umstieg auf erneuerbare Heiztechnik mit klar definierten Beiträgen: für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe Fr. 3'200.– pauschal plus Fr. 120.– pro kW, für eine Erdsonden- oder Wasser-Wärmepumpe Fr. 4'800.– plus Fr. 360.– pro kW. Beim Ersatz dezentraler Elektro- oder Fossilheizungen sind zusätzlich bis zu Fr. 15'000.– pauschal möglich. Auch eine GEAK-Plus-Beratung wird gefördert: Fr. 1'000.– für Einfamilienhäuser, Fr. 1'500.– für andere Gebäudekategorien. Das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden – wir übernehmen die vollständige Antragstellung für Sie.
Ob am Ufer des Vierwaldstättersees, in den steileren Lagen rund um Rigi und Mythen oder bei einer abgelegenen Alphütte: Die Anforderungen an eine Wärmepumpe unterscheiden sich im Kanton Schwyz stark nach Lage. Welches Bewilligungsverfahren gilt, hängt davon ab, ob die Anlage innerhalb oder ausserhalb der Bauzone und innerhalb oder ausserhalb des Gebäudes aufgestellt wird – oft reicht ein einfaches Meldeverfahren, nach dem Sie bereits nach 20 Tagen ohne Widerspruch bauen dürfen. Alle Baugesuche werden zwingend elektronisch über die Plattform eBau eingereicht. Wer im Zuge einer Sanierung eine Aussendämmung anbringt, darf dabei sogar bestehende Grenzabstände unterschreiten, ohne dass die zusätzliche Fläche auf die Ausnützungsziffer angerechnet wird. Auch für beheizte Pools und Aussenanlagen kennen wir die geltenden Regeln, etwa die Pflicht zur Abdeckung gegen Wärmeverluste.
Ein Auszug der Orte im Kanton Schwyz, in denen wir regelmässig im Einsatz sind.






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