Ob im Baugebiet von Chur, in einer abgelegenen Streusiedlung im Prättigau oder in einem geschützten Dorfkern im Engadin: Wir kennen die kantonalen Bau- und Bewilligungsvorschriften für Wärmepumpen und Klimatechnik in Graubünden bis ins Detail. Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose, unverbindliche Beratung.

Innerhalb der Bauzone prüft die Gemeinde Ihr Vorhaben, ausserhalb der Bauzone braucht es eine BAB-Bewilligung des kantonalen Departements. Wir wissen von Anfang an, welches Verfahren für Ihr Grundstück gilt, und bereiten die passenden Unterlagen vor.
Wer bei einer Sanierung eine Aussenisolation anbringt, darf dabei von Gebäudehöhen, Fassadenhöhen, Gebäudelängen, Nutzungsziffern sowie Grenz- und Gebäudeabständen und Baulinien im Umfang der Dämmstärke abweichen. Das schafft Spielraum für eine effizientere Gebäudehülle – wichtig für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe.
Von Chur über die Surselva bis ins Engadin: Graubünden ist der grösste Kanton der Schweiz mit ganz unterschiedlichen Lagen und Höhen. Wir kennen die jeweiligen Anforderungen und sind im ganzen Kanton für Sie unterwegs.
Graubünden verfolgt im Rahmen des kantonalen Energiegesetzes das Ziel der 2000-Watt-Gesellschaft: Fossile Energieträger für Heizung und Warmwasser sollen gegenüber dem Stand von 2008 markant reduziert und durch erneuerbare Energien wie Wärmepumpen ersetzt werden – bei Neubauten ebenso wie beim Ersatz einer bestehenden Heizung, wo mindestens 10 % des Bedarfs erneuerbar gedeckt werden müssen. HLK-Anlagen gelten dabei baurechtlich als eigenständige Bauten und Anlagen und müssen neben den energetischen Vorgaben auch die Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung sowie die anerkannten Regeln der Baukunde einhalten. Wir planen Ihre Anlage von Anfang an so, dass sie diesen Anforderungen entspricht.
Ob für Ihre Wärmepumpe eine einfache Meldung, ein vereinfachtes Verfahren oder eine ordentliche Baubewilligung nötig ist, hängt vor allem vom Standort ab: Innerhalb der Bauzone prüft die kommunale Baubehörde Ihr Vorhaben, ausserhalb der Bauzone ist die kantonale BAB-Behörde zuständig. Bewilligungsfreie, aber anzeigepflichtige Vorhaben werden von der Behörde innert 15 Arbeitstagen geprüft. Der Entscheid über ein ordentliches Baugesuch erfolgt in der Regel innerhalb von eineinhalb Monaten, bei Einsprachen bis zu drei Monaten. Eine erteilte Bewilligung erlischt zudem, wenn nicht innert zwei Jahren mit dem Bau begonnen oder innert drei Jahren fertiggestellt wird. Wir klären das passende Verfahren für Ihr Projekt vorab ab, damit keine Überraschung während der Bauphase entsteht.
Graubünden ist der grösste und einer der höchstgelegenen Kantone der Schweiz – von den milderen Lagen im Rheintal bei Chur bis zu den hochalpinen Tälern im Engadin, der Surselva oder bis zur kleinen Maiensässhütte auf der Alp. In geschützten Dorfkernen mit landschaftlich oder kulturhistorisch wertvoller Bausubstanz braucht es für bauliche Änderungen oft ein Gebäudeinventar und eine Gestaltungsberatung. In ausgewiesenen Gefahrenzonen gelten zusätzliche Regeln: In Zonen mit erheblicher Gefährdung sind neue Bauten für Menschen und Tiere grundsätzlich nicht zulässig, in Zonen mittlerer Gefährdung braucht es besondere Schutzmassnahmen. Für die Platzierung Ihrer Aussenwärmepumpe gilt zudem in der Regel ein Grenzabstand von 2,5 Metern zum Nachbargrundstück. Wir kennen diese lokalen Besonderheiten und wählen Standort und Ausführung entsprechend.
Ein Auszug der Orte im Raum Chur, Davos und Arosa, in denen wir regelmässig im Einsatz sind.






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