
Luft/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen erfordern in der Regel immer eine Lärmbeurteilung, Erdsonden-Wärmepumpen praktisch nie. Wir wissen von Anfang an, welche Anlage in Ihrem Fall eine Beurteilung braucht, und planen entsprechend.
Die richtige Platzierung ist der wirksamste Hebel gegen Lärm: Allein durch die Wahl des Standorts lässt sich der Schallpegel um bis zu 25 Dezibel senken, ein besonders leises Gerätemodell bringt zusätzlich bis zu 10 Dezibel. Wir wählen Standort und Modell so, dass Ihre Anlage die Planungswerte auch nachts zuverlässig einhält.
Je nach Verfahren dauert eine Baubewilligung zwischen 4 und 20 Wochen. Wir bereiten den nötigen Lärmschutznachweis frühzeitig und vollständig vor, damit Ihr Projekt nicht an fehlenden Unterlagen hängen bleibt.
Wärmepumpen unterliegen dem Vorsorgeprinzip und den gesetzlichen Planungswerten nach der Lärmschutz-Verordnung: Emissionen müssen so weit begrenzt werden, wie es technisch und wirtschaftlich zumutbar ist – zusätzliche Massnahmen sind nur nötig, wenn sich mit höchstens 1 % der Investitionskosten mindestens 3 Dezibel einsparen lassen. Seit November 2024 ist für die Berechnung der Schallleistungspegel bei 2 °C Aussentemperatur massgebend, wobei nachts konservativ von Dauerbetrieb ausgegangen wird – das begünstigt leisere Anlagen zusätzlich. Je nach Verfahren dauert eine Baubewilligung zwischen 4 Wochen für einfache Meldeverfahren und bis zu 20 Wochen bei Einsprachen mit kantonaler Mitwirkung. Wir erstellen den nötigen Lärmschutznachweis frühzeitig und nach der aktuellen Methode, damit Ihr Baugesuch ohne unnötige Verzögerung durchläuft.
Die Wahl des Aufstellungsorts entscheidet oft mehr über die Lautstärke als das Gerät selbst: Allein durch eine optimale Standortwahl lässt sich der Pegel um bis zu 25 Dezibel senken, ein besonders leises Modell bringt zusätzlich bis zu 10 Dezibel. Eine freistehende Position erzeugt deutlich weniger Lärm als eine einspringende Hausecke, und der Abstand zu Nachbarfenstern sowie vorhandene Abschirmungen wie Garagen oder Böschungen wirken sich direkt aus. Planen Sie mehrere Wärmepumpen am selben Standort ein, etwa für ein Mehrfamilienhaus, berücksichtigen wir die zusätzliche Pegelerhöhung durch die Kaskadenaufstellung von Anfang an. Wo das nicht reicht, helfen technische Massnahmen weiter – von der elastischen Lagerung gegen Körperschall bis zu Schalldämpfern in der Kanalführung.
In den engen, oft steilwandigen Tälern des Kantons Glarus setzen wir auf eine besonders sorgfältige Standortwahl, damit sich der Schall nicht an Felswänden oder Hausfassaden staut – und damit auch Ihre eigenen Schlaf- und Wohnräume nicht unter dem Betriebsgeräusch leiden. Wer bei einer Sanierung auf eine besonders starke Wärmedämmung setzt, profitiert zudem von einer kantonalen Erleichterung: Wanddicken über 35 cm werden bei der Berechnung der Ausnützungsziffer nur bis zu diesem Mass angerechnet – Sie verlieren also keine Nutzfläche für eine dickere, effizientere Dämmung. Bei Bauten im Umfeld geschützter oder erhaltenswerter Objekte stimmen wir Gestaltung und Platzierung mit den Vorgaben der kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission ab. Auch für Pool- und Whirlpool-Wärmepumpen im Freien berücksichtigen wir die eigenen lärmrechtlichen Regeln, inklusive Betriebszeiten und Nebengeräusche von Umwälzpumpen und Filtern.
Ein Auszug der Orte im Kanton Glarus, in denen wir regelmässig im Einsatz sind.






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